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Veranstalterbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1.Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Veranstaltungen der Freilichtspiele Gemünden e.V., Lieserstrasse 16, 54550 Daun, der Krolik und Wulff GmbH, Lieserstrasse 17, 54550 Daun und der Theaterfestspiele Vulkaneifel, Lieserstrasse 16, 54550 Daun (im Folgenden insgesamt „Freilichtspiele Gemünden“ oder "Veranstalter" genannt). 

1.2. Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.

1.3. Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.4.Die jeweiligen AGB der Veranstalter sowie die des Ticketdienstleisters sind vom Besucher zu beachten.

 

2.Eintritt, ermässigte Tickets, Gültigkeit 

2.1. Für die Abwicklung des Ticketkauf, Rückgabe, Umtausch und alle mit dem Ticketkauf zusammenhängende Vorgänge gelten die AGB des jeweiligen Ticketanbieters. 

2.2. Bei dem Verkauf von Eintritts- oder Teilnahmekarten liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB vor, sodass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber der Ticket.io GmbH oder dem Veranstalter zusteht. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag sowie eine daraus resultierende Rückgabe von Eintrittskarten sind nur bei Terminverlegung auf ein anderes Datum oder bei Absage der Veranstaltung seitens der Freilichtspiele Gemünden möglich.  

2.3. Der Eintritt zur Veranstaltung setzt die Vorlage eines bezahlten Tickets für die dem Zeitpunkt des Einlasses folgende Vorstellung voraus. 

2.4. Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen wird. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt. 

2.5. Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Karteninhaber zum einmaligen Besuch der Veranstaltung und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit. 

2.6. Bis zum Zahlungseingang sind die Freilichtspiele Gemünden berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern bzw. ihn dessen zu verweisen und das Ticket zu sperren. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen. 

 

3. Zuweisung anderer Plätze

3.1. Die Freilichtspiele Gemünden behalten sich vor, dem Karteninhaber einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für die Freilichtspiele Gemünden aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Auflagen, Bauarbeiten usw.) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen. 

3.2. Die Freilichtspiele Gemünden behalten sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen. 

 

4. Haftungsbeschränkung

4.1. Die Freilichtspiele Gemünden, ihre gesetzlichen Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt. 

4.2. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen oder Ticketing) und evtl. daraus resultierenden Schäden haften nicht die Freilichtspiele Gemünden, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt. 

5. Hausordnung, Verhalten

5.1. Die in diesen AGB enthaltenen Verhaltensregeln und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen der Veranstaltung angeordnet werden. 

5.2. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen zur Veranstaltung ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Die Freilichtspiele sind berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen. 

5.3. Das Rauchen ist im Zelt-,Bühnen- und Tribünenbereich untersagt. 

5.4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zur Veranstaltung ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet. 

5.5. Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten 

5.6. Karteninhaber können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus können die Freilichtspiele Gemünden  gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet. 

5.7 Die Hausordnung und die Anweisungen des Vorderhauspersonals sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen der Spielstätte angeordnet werden.

5.6 Der jeweiligen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist folge zu leisten. 

 

6. Beginn, Einlass 

6.1. Das Veranstaltungsgelände wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. 

6.2. Nach Beginn einer Vorstellung können Karteninhaber mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht. 

6.3. Für Rollstuhlfahrer stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind. 

7. Änderungen von Vorstellungszeiten oder der Besetzung 

Die Freilichtspiele Gemünden behalten sich vor, aus zwingenden Gründen, die Vorstellungszeiten sowie die Besetzung der Rollen kurzfristig zu ändern. 

 

8. Ton-, Foto-, und Filmaufnahmen

8.1. Im Bühnen- und Tribünenbereich sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von den Freilichtspielen Gemünden festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. 

8.2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Personal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von den Freilichtspielen Gemünden eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. 

8.3. Die Freilichtspiele Gemünden sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Karteninhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. 

8.4

Während der Veranstaltungen werden Foto- und Videoaufnahmen im Auftrag der Freilichtspiele Gemünden für die kommerzielle Bewerbung angefertigt. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte, der Teilnahme an der Veranstaltung und dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden. 

9. Garderobe

9.1. Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Das Personal ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern. 

10. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die im Bereich der Veranstaltung gefunden werden, sind beim Abendpersonal abzugeben. Diese werden verwahrt.

11. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand

11.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. 

11.2. Sämtliche vom Karteninhaber übermittelten Daten werden von den Freilichtspielen Gemünden unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. 

11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – 54550 Daun.

Stand 02.10.2020 

 

Die Nutzungsbedingungen unseres Ticketanbieters finden Sie hier

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